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Aktuelles

Elterninfos 2024 / 2025

Alle Elternbriefe, Einladungen und Anmeldungen finden Sie hier

 

Freie Stellen an der GSW

Pädagogische Mitarbeiter/in im Ganztag (20 h)

Hier geht es zur Stellenausschreibung.

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Sozialpädagoge/in (Schuldienst)

Hier geht es zur Stellenausschreibung. 

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Schulsozialarbeit ab 01.04.2025

Unsere Schule sucht eine / einen Schulsozialarbeiter*in 

Die Stellenausschreibung finden Sie hier

Bitte teilen, weitersagen und Werbung für uns machen. 

 

GSW sucht Personal

Bitte hier klicken.

 

Schulränzen für die Ukraine

Haben Sie noch einen alten Schulranzen zuhause? Hier findet er Verwendung. Bitte klicken für den Flyer. 

 

Schulstart 2024

Alle Informationen zum Schulstart im Schuljahr 2024/25 finden Sie hier

Der Elternabend am 03.07.2024 findet um 18:30 Uhr statt.

 

 

Museum

Einige (Kinder-) Kunstwerke können Sie nun in der neuen Rubrik Museum bestaunen. 

 

Infoblatt Läuse

--> finden Sie hier. 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Krankheit:

Wenn Ihr Kind erkrankt sein sollte, rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an (Tel. 06158 72467) und sprechen auf den Anrufbeantworter. Bitte nennen Sie den vollständigen Namen Ihres Kindes, die Klasse und den Grund des Fehlens.

 

 Unterrichtsbefreiung:

In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (§ 3 VOGSV) ist in Ausnahmefällen eine Unterrichtsbefreiung folgendermaßen geregelt:

„Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag
ihrer Eltern… vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen.“

 

Hier können Sie den Antrag auf Beurlaubung herunterladen. Entsprechende Anträge sind auch über die Klassenlehrerinnen oder im Sekretariat erhältlich.

 

Erstkommunikanten erhalten den Montag, der auf den Sonntag der Erstkommunion folgt, unterrichtsfrei. Die Erziehungsberechtigten bitten wir der Klassenlehrerin den Termin der Erstkommunion rechtzeitig mitzuteilen.