| Bei Krankheit: Wenn Ihr Kind erkrankt sein sollte, rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an (Tel. 06158 72467) und sprechen auf den Anrufbeantworter. Bitte nennen Sie den vollständigen Namen Ihres Kindes, die Klasse und den Grund des Fehlens.
Unterrichtsbefreiung: In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (§ 3 VOGSV) ist in Ausnahmefällen eine Unterrichtsbefreiung folgendermaßen geregelt: „Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag
Hier können Sie den Antrag auf Beurlaubung herunterladen. Entsprechende Anträge sind auch über die Klassenlehrerinnen oder im Sekretariat erhältlich.
Erstkommunikanten erhalten den Montag, der auf den Sonntag der Erstkommunion folgt, unterrichtsfrei. Die Erziehungsberechtigten bitten wir der Klassenlehrerin den Termin der Erstkommunion rechtzeitig mitzuteilen.
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